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   VG Düsseldorf, 18.12.2012 - 17 L 1901/12   

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https://dejure.org/2012,42667
VG Düsseldorf, 18.12.2012 - 17 L 1901/12 (https://dejure.org/2012,42667)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2012 - 17 L 1901/12 (https://dejure.org/2012,42667)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 17 L 1901/12 (https://dejure.org/2012,42667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Gewerbliche Sammlung

  • koehler-klett.de (Kurzinformation)

    Weiterer Beschluss zur gewerblichen Sammlung - Untersagungsverfügung offensichtlich rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 56/11

    Zuständigkeit für Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung bei Identität von

    Als Rechtsgrundlage für die Untersagungsverfügung kommt - nachdem die Klägerin ihrer Verpflichtung zur Anzeige aus § 72 Abs. 2, 18 KrWG nachgekommen ist - allein § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG in Betracht, der auf die vorliegende Konstellation als lex specialis vor der allgemeinen Eingriffsermächtigung in § 62 KrWG Anwendung findet (VGH München, Beschl. v. 24.07.2012 - 20 CS 12.841 -, juris Rn. 27; VG Ansbach, Urt. v. 23.01.2013 - AN 11 K 12.01588 -, juris Rn. 34; VG Würzburg, Beschl. v. 28.01.2013 - W 4 S 12.1130 -, juris Rn. 28; VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2012 - 17 L 1901/12 -, juris Rn. 4; a. A. offenbar VG Hamburg, Urt. 09.08.2012, - 4 K 1905/10 -, ZUR 2013, 43 , eine Anzeige auf der Grundlage der §§ 72 Abs. 2, 18 KrWG ist dort allerdings nicht erfolgt).

    Die zuständige Behörde wird in jedem Einzelfall sorgfältig darzulegen haben, aus welchen Gründen eine (mildere) Maßnahme nach § 18 Abs. 5 Satz 1 KrWG zur Erreichung des angestrebten Ziels - Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers - ausscheidet (in diesem Sinne auch VG Würzburg, Beschl. v. 28.01.2013 - W 4 S 12.1130 -, juris Rn. 49; VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2012 - 17 L 1901/12 -, juris Rn. 8; Schomerus , in: Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Aufl. 2012, § 18 Rn. 16; Beckmann , in: Landmann/Rohmer, KrWG, § 18 Rn. 31 (Stand: Juni 2012); Dippel , in: Schink/Versteyl, KrWG, § 18 Rn. 24).

  • VG Köln, 25.01.2013 - 13 L 1796/12

    Zur gewerblichen Altkleidersammlung

    vom 18. Dezember 2012 - 17 L 1901/12 - darauf berufen, dass die hier getroffene Entscheidung ermessensfehlerhaft sei, weil die Antragsgegnerin nicht erwogen habe, die Sammeltätigkeit der Antragstellerin zu befristen, um der Antragstellerin Gelegenheit zu geben, sich auf eine Änderung ihrer bereits seit dem Jahr 1998 ausgeübten Sammeltätigkeit einzustellen, kann dem schon deshalb nicht gefolgt werden, weil dieser Gesichtspunkt die - sogleich zu behandelnde - Frage des Vertrauensschutzes der Antragstellerin berührt, der im Rahmen des § 18 Abs. 7 KrWG Rechnung getragen wird.
  • VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 207/13

    Zuständigkeit der Unteren Abfallbehörde Sachsen-Anhalts im Übergangszeitraum;

    Als Rechtsgrundlage könne nunmehr einzig § 18 KrWG als lex spezialis gegenüber der abfallrechtlichen Generalklausel in § 62 KrWG Anwendung finden (unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des VGH München, Beschluss vom 24. Juli 2012, 20 Cs 12.84; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2012, 17 L 1901/12; VG Ansbach, Urteil vom 23. Januar 2013 - AN 11 K 12.01588; VG Würzburg, Beschluss vom 28. Januar 2013 - W 4 S 12.1130).
  • VG Sigmaringen, 01.10.2013 - 5 K 597/13

    Untersagung gewerblicher Sammlung, Vorlegungslast; Verhältnismäßigkeit

    Erst wenn eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung sowie der Schutz öffentlicher Interessen nicht anders, etwa im Wege der Anordnung von Bedingungen, Auflagen oder zeitlichen Befristungen nach § 18 Abs. 1 Satz 1 KrWG sichergestellt werden kann, darf die angezeigte Sammlung nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG untersagt werden (VGH Bad.-Württ., a.a.O., juris, Rdnr. 54 bis 56, VG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2012 - 17 L 1901/12 -, juris, Rdnr. 8).
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